Infoblatt bei Krankheiten

Unter Beachtung der Richtlinien des Infektionsschutzgesetzes (hier § 34 IFSG) möchten wir Sie über die Vorgehensweise bei einer Erkrankung Ihres Kindes und hinsichtlich der Medikamentenvergabe informieren.

Mit den folgenden Maßnahmen möchten wir nicht nur im Interesse des betroffenen Kindes, sondern auch im Interesse der übrigen Kinder sowie des pädagogischen Personals handeln, um die Ansteckung anderer Kinder so gering wie möglich zu halten und dafür zu sorgen, dass schnellst möglich eine Behandlung zur Genesung Ihres Kindes eingeleitet wird.

  1. Was ist zu tun, wenn mein Kind zu Hause erkrankt?

Bei folgenden Erkrankungen, darf Ihr Kind die Einrichtung NICHT besuchen:

  • Bei Fieber über 38,0 Grad
  • Bei eitriger Bindehautentzündung, Mund-Hand-Fuß-Erkrankung
  • Bei Verdacht auf ansteckende Kinderkrankheiten (Windpocken, Masern, Mumps und Röteln, Scharlach)
  • Bei Erbrechen und Durchfall
  • Bei Kopfläusen

Gleiches gilt, wenn Familienmitglieder an einer übertragbaren oder o.g. ansteckenden Krankheit leiden.

Bitte beachten Sie zur Wiederaufnahme in unsere Einrichtung Punkt 4!

2. Wann darf mein Kind die Einrichtung in Krankheitsfall trotzdem besuchen?

Eine leichte Erkältung ist kein Grund, Ihr Kind vom Besuch der Kinderkrippe auszuschließen.

3. Was passiert, wenn mein Kind während des Besuches in der Einrichtung erkrankt?

Zeigt Ihr Kind in unserer Einrichtung akut auftretende Krankheiten und/oder Fieber, ist die pädagogische Mitarbeiterin der Gruppe verpflichtet, die Erziehungsberechtigten sofort zu informieren und ggf. die Abholung des Kindes zu veranlassen. Auch bei gehäuft und in kurzen Abstand auftretenden Durchfall, sind die Eltern sofort zu benachrichtigen um die Abholung des Kindes zu veranlassen, um eine Ausbreitung zu verhindern.

4. Wann darf mein Kind die Einrichtung nach einer Erkrankung wieder besuchen?

Aufgrund der aktuellen Lage (Covid-19) muss das erkrankte Kind (ebenso ggf. das symptomfreie Geschwisterkind) sofort von einer erziehungsberechtigten oder sonstigen befugten Person abgeholt werden und darf die Einrichtung auch erst nach Abklingen der Symptome (mind. jedoch erst nach 48 Stunden) wieder besuchen.

Das heißt nach fieberhaften Erkrankungen muss das Kind mind. 1 Tag fieberfrei sein, ebenso bei Erbrechen und Durchfall muss es 2 Tage symptomfrei sein bevor es die Einrichtung wieder besuchen darf.

Bei festgestellter ansteckender Erkrankung (Scharlach, Mund-Hand-Fuß, Windpocken sowie bei Kinderkrankheiten etc.) muss bei der Wiederaufnahme Ihres Kindes in unsere Einrichtung ein ärztliches Attest oder eine ärztliche Bescheinigung (Krankmeldung mit Befristung) vorgelegt werden.

Bei Kopfläusen kann nach einer erfolgreichen Behandlung die Einrichtung wieder besucht werden. Die Behandlung muss in der Einrichtung schriftlich bestätigt werden.

  5. Wie wird die Medikamentenvergabe gehandhabt?

  • In unserer Einrichtung werden grundsätzlich keine Medikamente verabreicht.