Infoblatt bei Krankheiten
Unter Beachtung der Richtlinien des Infektionsschutzgesetzes (hier 534 IFSG) möchten wir Sie über die Vorgehensweise bei einer Erkrankung Ihres Kindes und hinsichtlich der Coronathematik sowie Medikamentenvergabe informieren.
Mit den folgenden Maßnahmen möchten wir nicht nur im Interesse des betroffenen Kindes, sondern auch im Interesse der übrigen Kinder sowie des pädagogischen Personals handeln, um die Ansteckung anderer Kinder so gering wie möglich zu halten und dafür zu sorgen, dass schnellst möglich eine Behandlung zur Genesung Ihres Kindes eingeleitet wird.
- Was ist zu tun, wenn mein Kind zu Hause erkrankt?
Bei folgenden Erkrankungen darf Ihr Kind die Einrichtung NICHT besuchen:
- bei Fieber ab 38,0 Grad
- bei eitriger Bindehautentzündung bei Erkältungskrankheiten (wie Husten, Schnupfen, Heiserkeit, Halsweh)
- bei Verdacht auf ansteckende Kinderkrankheiten (Windpocken, Masern, Mumps, Röteln und Scharlach) bei Erbrechen und Durchfall bei Kopfläusen
Gleiches gilt, wenn Familienmitglieder an einer übertragbaren oder o.g. ansteckenden Krankheit (wie Windpocken, Masern, Mumps, Röteln etc.) leiden.
- Was passiert, wenn mein Kind während des Besuchs in der Einrichtung erkrankt?
Zeigt ein Kind in unserer Einrichtung akut auftretende Krankheitsanzeichen und/oder Fieber, ist die pädagogische Mitarbeiterin der Gruppe verpflichtet, die Erziehungsberechtigten sofort zu informieren und ggf. die Abholung des Kindes zu veranlassen. Auch bei gehäuft und in kurzen Abstand auftretenden Durchfall, die die Eltern sofort zu benachrichtigen um die Abholung des Kindes zu veranlassen um eine Ausbereitung zu verhindern. In diesem
Zusammenhand bitten wir auch um eine unverzügliche Mitteilung bei Änderung der Telefonnummer (insb. Mobilfunknummer)
- Wann darf mein Kind die Einrichtung nach einer Erkrankung wieder besuchen?
nach fieberhaften Erkrankungen muss das Kind mindesten 1 Tag (24 Std.) fieberfrei sein, ebenso bei Erbrechen und Durchfall muss es mindestens 2 Tag(48 Std.) symptomfrei sein, bevor es wieder die Einrichtung besuchen darf.
bei festgestellter ansteckender Erkrankung (Scharlach, Mund-Hand-Fuß, Windpocken sowie allg. Kindererkrankungen) muss bei der Wiederaufnahme Ihres Kindes in unserer Einrichtung ein ärztliches Attest oder eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden.
- bei Kopfläusen kann einer erfolgreichen Behandlung die Einrichtung wieder besucht werden. Die Behandlung muss in der Einrichtung schriftlich bestätigt werden.
Basierend auf den Rahmenhygieneplan vom Bayerischen Staatsministerium gelten derzeit folgende Regeln (Corona Thematik) Stand 20.10.2021:
Bei Erkältungs- beziehungsweise respiratorischen Symptomen gilt Folgendes:
- Bei leichten, neu aufgetretenen Erkältungs- beziehungsweise respiratorischen
Symptomen (wie Schnupfen und Husten, aber ohne Fieber) ist der Besuch der Kindertageseinrichtung für alle Kinder möglich, wenn eine Bestätigung der Eltern darüber vorgelegt wir, dass das betreffende Kind nach Auftreten der Symptome nach Satz 1 negativ auf SARS-CoV-2 getestet wurde (PCR- , POC- Antigen-Schnelltest oder Selbsttest) . Der Test kann auch während der Erkrankungsphase erfolgen.
- Kranke Kinder in reduzierten Allgemeinzustand mit Fieber, Husten, Kurzatmigkeit, Luftnot, Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns, Hals- oder Ohrenschmerzen, Schnupfen, Gliederschmerzen, starken Bauchschmerzen, Erbrechen oder Durchfall dürfen nicht in die Kindertageseinrichtung. Die Wiederzulassung zur
Kindertageseinrichtung nach einer Erkrankung ist erst wieder möglich, sofern das Kind wieder bei gutem Allgemeinzustand ist bis auf leichte Erkältungsbeziehungsweise respiratorische Symptome (wie Schnupfen und Husten aber ohne Fieber) beziehungsweise Symptome nach Buchst. A Satz 3 und ein negatives
Testergebnis auf SARS-CoV-2 (PCR- oder vorzugsweise POC-AntigenSchnelltest) vorgelegt wird. Der Test kann auch während der Erkrankungsphase erfolgen.
Wird die Testung derart verweigert, dass eine Testung nicht durchzuführen ist, so kann das betreffende Kind die Kindertageseinrichtung wieder besuchen, sofern es keine Krankheitssymptome mehr aufweist und die Kindertageseinrichtung ab Auftreten der Krankheitssymptome sieben Tage nicht besucht hat.
Wobei die Corona bedingten Regelungen unsere allgemein geltenden Krankheitsregeln (s. Punkt 1) nicht außer Kraft setzen.
4. Wie wird die Medikamentenvergabe gehandhabt?
In unserer Einrichtung werden grundsätzlich keine Medikamente verabreicht.