Liebe Eltern,
das Gesundheitsamt kann, sobald der Inzidenzwert drastisch überschritten wird, anordnen, dass wir die Gruppen reduzieren müssen. Wenn dies der Fall ist, tritt bei uns dieselbe Regelung in Kraft, wie in der Josef-Hofmann-Grundschule. Die Schule hat die Kinder jeder Klasse in Gruppe 1 und 2 aufgeteilt. Die Kinder werden im täglichen Wechsel unterrichtet. An den Tagen, an denen Ihr Kind in die Schule geht, darf es nach dem regulären Unterrichtsende auch den Hort besuchen – wenn Sie diese Tage gebucht haben. Bitte beachten Sie dies, wenn Sie den Hort nur tageweise gebucht haben.
Diese Regelung gilt erst, wenn Sie informiert werden, dass nur die Hälfte der Kinder betreut werden darf.
Zudem hat die Regierung beschlossen, dass die Weihnachtsferien um zwei Tage vorgezogen werden. An beiden Tagen ist eine Notbetreuung im Kinderhort möglich, allerdings ist diese auf das absolut notwendigste beschränkt. Bitte nehmen Sie diese Betreuung nur in Anspruch, wenn Sie Ihr Kind nicht anderweitig betreuen können. Ob die Betreuung für Hortkinder am Vormittag in der Schule oder im Hort stattfindet, muss noch geklärt werden.
Die aktuelle Situation verlangt uns allen viel ab. Da die Abholsituation ins Freie verlegt wurde, ist ein Austausch mit Ihnen leider nur noch eingeschränkt möglich. Trotzdem ist es uns wichtig mit Ihnen im Kontakt zu bleiben. Bitte scheuen Sie sich nicht Kontakt zu uns aufzunehmen, wenn Sie Fragen, Wünsche oder Anregungen haben. Die Zusammenarbeit mit Ihnen ist uns weiterhin sehr wichtig.
Vielen Dank für Ihre Mitarbeit und Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Christina Härtl
Hortleitung
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Anmeldung Weihnachtsnotbetreuung 2020 (bitte Abschnitt bis zum 11. Dezember 2020 im Hort abgeben)
Mein Kind: ______________________
kommt | kommt nicht | |
Montag, 21.12.2020 | von … Uhr bis … Uhr | |
Dienstag, 22.12.2020 | von … Uhr bis … Uhr |
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Ort, Datum Unterschrift eines Elternteils/Personensorgeberechtigten